Ich lebe im Ausland und mein Kind ist nicht im türkischen Personenstandsregister eingetragen. Kann dies ein Problem für das Erbe sein?
Ich lebe im Ausland und mein Kind ist nicht im türkischen Personenstandsregister eingetragen. Kann dies ein Problem für das Erbe sein?
Es kommt häufig vor, dass im Ausland geborene türkische Kinder nach der Geburt nicht in das türkische Personenstandsregister eingetragen werden. In diesem Fall ist Ihr Kind nicht offiziell in den türkischen Registern erfasst. Eine solche Eintragung ist besonders wichtig für rechtliche Angelegenheiten wie das Erbe. Wenn Ihr Kind im Falle eines Todes nicht in Ihren Unterlagen erfasst ist, wird es nicht als Erbe anerkannt, was zu vielen rechtlichen Problemen führen kann. Das Eintragen Ihrer Kinder ins türkische Register hilft, Konflikte zu vermeiden. Wir bei Vural&Demir stehen Ihnen bei dieser Angelegenheit zur Seite.