Mir wurde in der Türkei ein Erbe hinterlassen. Was muss ich tun?
Mir wurde in der Türkei ein Erbe hinterlassen. Was muss ich tun?
Wenn Ihnen in der Türkei ein Erbe hinterlassen wurde, ist es erforderlich, einen Erbschein von einem türkischen Gericht zu erhalten. Nachdem der Erbschein ausgestellt wurde, sind die Erben verpflichtet, eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt am letzten Wohnsitz des Verstorbenen abzugeben und die Erbschaftssteuer zu entrichten. Nach Ausstellung der Steuerbescheinigung kann die Erbteilung oder die Übertragung von Immobilien und Bankguthaben erfolgen. Vural & Demir unterstützt Sie bei der Verwaltung Ihres Vermögens in der Türkei und führt den Prozess sicher durch. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.