Wird eine Scheidung aus Deutschland und Europa in der Türkei anerkannt?
Wird eine Scheidung aus Deutschland und Europa in der Türkei anerkannt?
Ein Scheidungsurteil aus Deutschland oder einem anderen europäischen Land wird nicht automatisch in das türkische Personenstandsregister eingetragen. Um die Eintragung vorzunehmen, ist eine Anerkennung des Urteils in der Türkei erforderlich. Aufgrund einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung im türkischen Recht bestehen nun Unterschiede bei der Anerkennung von Scheidungen zwischen türkischen Staatsangehörigen und ausländischen Personen. Dank der neuen Regelungen ist es möglich, Scheidungen aus dem Ausland ohne die Notwendigkeit einer gesonderten Klage auch in der Türkei registrieren zu lassen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um den richtigen Ablauf zur Eintragung Ihres Scheidungsurteils zu ermitteln und zu begleiten. Eine nicht erfolgte Registrierung der Scheidung kann nachteilige Folgen haben, da Sie in der Türkei weiterhin als verheiratet gelten würden. Dies könnte im Falle eines Todes dazu führen, dass der ehemalige Ehepartner automatisch als Erbe betrachtet wird, was verschiedene rechtliche Risiken und unerwünschte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unser Expertenteam stellt sicher, dass Ihr Scheidungsurteil in der Türkei schnell und reibungslos anerkannt wird.
→ Lassen Sie sich von uns beraten, um das Anerkennungsverfahren zu starten!