Testament nach türkischem Recht – Was Sie wissen sollten
Wer sicherstellen möchte, dass sein Vermögen nach dem Tod genau den
Personen zufällt, die er bestimmt hat, sollte rechtzeitig ein Testament
errichten. Nach türkischem Recht handelt es sich dabei um eine einseitige
letztwillige Verfügung, die erst nach dem Tod des Erblassers Wirkung entfaltet.
Gerade für in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige ist es wichtig zu wissen, welche Testamentsformen in der Türkei anerkannt sind und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit das Testament dort wirksam ist.
Welche Arten von Testamenten gibt es in der Türkei?
Nach türkischem Zivilrecht sind drei Formen von Testamenten zulässig:
1. Das notarielle Testament („Resmî Vasiyetname“)
Dieses Testament wird vor einem Notar oder einem anderen amtlich befugten Beamten unter Beteiligung von zwei Zeugen errichtet. Der Erblasser äußert mündlich oder schriftlich seinen letzten Willen, der vom Notar protokolliert wird.
✅Diese Form bietet die
höchste Rechtssicherheit.
✅ Personen aus dem engen
Familienkreis (z. B. Ehegatte, Kinder) dürfen nicht als Zeugen auftreten.
✅ Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit empfiehlt sich ein ärztliches Attest (z. B. vom staatlichen Krankenhaus) am Tag der Testamentserrichtung.
2. Das eigenhändige Testament („El Yazılı Vasiyetname“)
Der Erblasser schreibt seinen letzten Willen vollständig eigenhändig auf, versieht ihn mit Datum und Unterschrift.
✅ Der gesamte Text muss
handschriftlich sein – Ausdrucke oder fremdgeschriebene Texte sind unwirksam.
✅ Eine notarielle
Hinterlegung ist möglich, aber nicht verpflichtend.
✅ Wichtig: Das Dokument kann verloren gehen. Daher sollte es an einem sicheren Ort aufbewahrt oder einer Vertrauensperson übergeben werden.
3. Das mündliche Testament („Sözlü Vasiyetname“)
Diese Form ist nur in absoluten Ausnahmesituationen zulässig, z. B. bei
akuter Lebensgefahr, Naturkatastrophen oder Krieg. Der Erblasser teilt zwei
Zeugen seinen letzten Willen mit, diese dokumentieren ihn schriftlich und
reichen ihn beim Gericht ein.
Wird der Erblasser später wieder in der Lage, ein schriftliches Testament zu errichten, verliert das mündliche Testament nach einem Monat seine Gültigkeit.
4. Wer darf ein Testament errichten?
Nach türkischem Recht ist testierfähig, wer:
• das 15. Lebensjahr
vollendet hat und
• geistig urteilsfähig ist.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist das Testament nichtig.
5. Sind im Ausland errichtete Testamente in der Türkei gültig?
Grundsätzlich ja. Ein Testament, das im Einklang mit dem Recht des
Errichtungsstaates oder der Staatsangehörigkeit des Erblassers steht, kann auch
in der Türkei Gültigkeit entfalten.
Rechtsgrundlage ist Art. 7 des türkischen Gesetzes über das internationale Privatrecht (MÖHUK).
In der Praxis müssen solche Testamente meist gerichtlich eröffnet, übersetzt und gegebenenfalls notariell bzw. apostilliert werden.
Besonders wenn in der Türkei Immobilien oder Bankguthaben vererbt werden sollen, empfiehlt es sich, bereits beim Aufsetzen des Testaments juristischen Rat von einem Anwalt mit Kenntnis des türkischen Erbrechts einzuholen.
Fazit: Wer vorsorgt, verhindert größere Schwierigkeiten in der Praxis
Ein rechtssicheres Testament schützt Ihre Angehörigen vor jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ob Sie in Deutschland oder der Türkei leben – eine frühzeitige Nachlassregelung nach türkischem Recht sorgt für Klarheit.
📞 Wenn Sie ein in
der Türkei gültiges Testament errichten oder ein im Ausland erstelltes
Testament in der Türkei durchsetzen möchten, stehen wir Ihnen gerne beratend
zur Seite.