Unfall mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug in der Türkei – Welche Rechte haben Sie?
Grüne Karte, Wertminderung, Versicherungsansprüche:
Das sollten Sie wissen
Wie jedes Jahr fahren auch diesen Sommer Tausende von in Deutschland lebenden Türken mit ihrem Fahrzeug in die Türkei. Doch nicht jede Reise verläuft reibungslos – gerade bei einem Verkehrsunfall können nicht nur hohe Sachschäden entstehen, sondern auch komplexe rechtliche und versicherungsrechtliche Fragen. Welche Rechte haben Sie also, wenn Sie mit einem deutschen Kennzeichen in der Türkei in einen Unfall verwickelt werden?
1. Ist Ihre deutsche Kfz-Versicherung in der Türkei gültig?
Ja – sofern Sie eine "Grüne Karte" („Grüne Versicherungskarte“) mit sich führen, ist Ihre deutsche Haftpflichtversicherung auch in der Türkei gültig. Diese deckt jedoch nur Schäden ab, die Sie Dritten zufügen.
Für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug benötigen Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung, die ausdrücklich auch die Türkei abdeckt.
Die Grüne Karte muss im Original mitgeführt werden. Ist sie nicht vorhanden, kann an der türkischen Grenze eine vorübergehende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
2. Was ist im Falle eines Unfalls zu tun?
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Polizei
oder Gendarmerie verständigen. Dies ist besonders bei Personenschäden oder
Streit über die Schuldfrage wichtig.
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Unfallprotokoll,
Fotos und Videos als Beweismittel sichern.
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Personalien,
Fahrzeugschein und Versicherung des Unfallgegners notieren.
· Bei Fahrzeugschäden einen Gutachterbericht (Expertenbericht) einholen und alle Reparaturrechnungen aufbewahren.
3. Wertminderung: Auch bei repariertem Fahrzeug kann Ihnen ein Schaden zustehen
Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, steht Ihnen möglicherweise nicht nur die Reparatur zu, sondern auch ein Ausgleich für die Wertminderung Ihres Fahrzeugs – also für den Verlust an Marktwert trotz fachgerechter Instandsetzung.
Auch Personen mit Wohnsitz im Ausland können in der Türkei eine Klage auf
Wertminderung erheben – entweder vor Gericht oder über das Schiedsverfahren der
Versicherungsaufsicht.
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen ins Türkische übersetzt werden. Über eine Vollmacht kann ein türkischer Anwalt das gesamte Verfahren für Sie übernehmen.
4. Kann man auch nach der Rückkehr nach Deutschland klagen?
Ja. Wenn sich der Unfall in der Türkei ereignet hat, sind die türkischen Gerichte zuständig. Sie können aus Deutschland heraus eine Prozessvollmacht erteilen – Ihr Anwalt kümmert sich dann um alles.
5. Welche weiteren Ansprüche bestehen?
Zusätzlich zur Fahrzeugreparatur oder Wertminderung können auch folgende
Posten geltend gemacht werden:
• Abschleppkosten
• Mietwagenkosten
(Ersatzfahrzeug)
• Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld (bei Verletzungen)
Fazit: Ihre Rechte enden nicht an der Grenze
Ein Verkehrsunfall im Ausland ist belastend – aber mit der richtigen rechtlichen Unterstützung müssen Sie weder auf Entschädigung noch auf Ihr Recht verzichten. Gerade bei Unfällen mit einem ausländischen Fahrzeug in der Türkei empfiehlt sich ein Anwalt, der sowohl das türkische als auch das deutsche Recht kennt.
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geltend machen möchten. Eine Bevollmächtigung aus Deutschland ist problemlos
möglich.